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Coronaregelungen für Gottesdienste

Am 25. Mai ist die SARS-CoV-2-Arbeitssschutzverordnung des Bundes ausgelaufen. Damit endet die Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten. Darum und aufgrund der niedrigen Inzidenzen, hat der Krisenstab der EKHN entschieden, die Corona-Empfehlungen aufzuheben. Dies bedeutet, daß nach Einschätzung des Krisenstabs keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorgesehen werden müssen.

Der Schutz wird damit in die Verantwortung der Einzelnen gestellt. Jeder Person bleibt es unbenommen, eine Maske weiter zu tragen.